Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen
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Peter Neumann
Asternstraße 13
48488 Emsbüren
E-Mail: info@intimeon.de
Telefon: +49 1522 3946 878
(nachfolgend „Agentur") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Grafikdesign, digitales Marketing und verwandter Leistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Leistungserbringung.
(3) Kostenvoranschläge sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung (mehr als 15%) ab, wird der Kunde unverzüglich informiert.
(4) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, dem Angebot oder dem Pflichtenheft.
(2) Die Agentur erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Konzeption und Gestaltung von Websites und Webanwendungen
- Webentwicklung und Programmierung
- Grafikdesign und Corporate Design
- Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Content-Erstellung und -pflege
- Hosting und technischer Support
- Schulung und Beratung
- Projekt- und Zeiterfassung für Abrechnungszwecke
(3) Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden, die über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, alle im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.
(3) Der Kunde prüft Entwürfe, Konzepte und Arbeitsergebnisse innerhalb von 5 Werktagen und teilt Änderungswünsche oder die Freigabe schriftlich mit. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gelten die Ergebnisse als genehmigt.
(4) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden berechtigen die Agentur, Termine entsprechend anzupassen und entstandene Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
§ 5 Termine und Fristen
(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als „verbindlich" oder „fest" bezeichnet wurden.
(2) Liefertermine verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Agentur liegen (höhere Gewalt).
(3) Die Agentur informiert den Kunden unverzüglich über erkennbare Verzögerungen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf Basis des vereinbarten Stundensatzes.
(2) Die Agentur dokumentiert die erbrachten Leistungen mittels eines Zeiterfassungssystems. Der Kunde kann jederzeit Einsicht in die Stundenaufstellungen verlangen.
(3) Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
(5) Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen über 2.000 € netto kann die Agentur folgende Zahlungsmodalitäten vereinbaren:
- 30% bei Auftragserteilung (Anzahlung)
- 40% bei Fertigstellung des Designs/Konzepts
- 30% bei Projektabschluss/Launch
(6) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle von der Agentur erstellten Werke (Designs, Grafiken, Konzepte, Texte, Programmcode) sind urheberrechtlich geschützt. Die Agentur behält sich alle Rechte vor, bis die vollständige Vergütung geleistet wurde.
(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck.
(3) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
(4) Die Agentur ist berechtigt, auf allen von ihr erstellten Werbemitteln, Websites und anderen Medien in angemessener Weise auf sich als Urheber hinzuweisen.
(5) Die Agentur darf die erstellten Werke zu eigenen Referenz- und Werbezwecken verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 8 Gewährleistung und Mängelansprüche
(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach dem aktuellen Stand der Technik.
(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme oder Kenntnisnahme, schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat die Agentur das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(5) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Änderungen des Kunden oder Dritter verursacht wurden, sowie für Kompatibilitätsprobleme mit Software oder Hardware, die nicht Gegenstand des Auftrags waren.
§ 9 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung ist in jedem Fall begrenzt auf die Höhe der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Vergütung, maximal jedoch 50.000 €.
(4) Die Agentur haftet nicht für den Verlust von Daten des Kunden, sofern der Kunde nicht nachweist, dass er eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
(2) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.
(3) Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
§ 11 Kündigung und Vertragslaufzeit
(1) Projektverträge enden mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen und vollständiger Bezahlung.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z.B. Hosting, Wartungsverträge) können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Bei vorzeitiger Beendigung eines Projektvertrags durch den Kunden ohne wichtigen Grund hat die Agentur Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der nachweisbaren Aufwendungen.
§ 12 Hosting und technischer Betrieb
(1) Soweit die Agentur Hosting-Leistungen erbringt, gewährleistet sie eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 99% im Jahresmittel, bezogen auf die Erreichbarkeit des Webservers.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, angekündigt und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
(3) Die Agentur erstellt regelmäßige Sicherungskopien der gehosteten Daten, übernimmt jedoch keine Garantie für die Vollständigkeit der Backups. Der Kunde ist für eigene Datensicherungen verantwortlich.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz der Agentur.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Agentur.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Die Agentur behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden bei Dauerschuldverhältnissen mit einer Frist von 4 Wochen mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang, gelten die geänderten AGB als genehmigt.
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