Grundsätzlich unterliegen Fotos dem Urheberrechtsschutz, unabhängig davon, ob sie von der/dem Nutzer/in oder von anderen aufgenommen wurden. Fotos spielen bei der Erstellung von Websites eine große Rolle, denn Fotos können eine bildliche Dokumentation oder, wenn man so will, eine Blaupause von realen Ereignissen liefern. Das führt oft zu Grenzverletzungen, und die Frage nach dem Urheberrechtsinhaber stellt sich schneller, als manchem Webdesigner lieb ist.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Auftraggeber einer Internetpräsentation oder ein Social Media Manager mit "nicht" verifiziertem Material arbeitet. Das kann zu Abmahnungen führen, spätestens wenn sich der Urheberrechtsinhaber meldet und der Verwendung des Fotos widerspricht. Dies geschieht nicht einmal durch den Urheber selbst, sondern durch Anwaltskanzleien oder andere Beauftragte, die das Internet nach urheberrechtlich geschützten Fotos durchsuchen. Nicht selten handelt es sich dabei um reine Abzocke und manchmal sind solche Abmahnungen nicht ausreichend begründet.
Die Leute zahlen viel zu oft und viel zu schnell, aus Angst vor einer Eskalation und einer möglichen Strafverfolgung. Nachdem auch die neuen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) in Kraft getreten sind, ist die Angst bei der Verwendung von Fotos noch größer. Das wird durch die übermäßige Verbreitung von Fotos, vor allem in den sozialen Medien, noch verstärkt.
Das machen sich diejenigen zunutze, die Abmahnungen verschicken, die auf das schnelle Geld aus sind und manchmal sogar damit durchkommen. Deshalb ist der wichtigste rechtliche Grundsatz, kein ungeprüftes urheberrechtlich geschütztes Material in irgendeiner Form zu verwenden.
Der sicherste Weg ist, selbst Fotos zu machen. Das sollte bei Produktfotos nicht allzu schwierig sein, ist aber oft mit viel Arbeit verbunden. Produktfotos können auch vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden, aber eine schriftliche Bestätigung der Verwendung durch den Hersteller ist unbedingt erforderlich. Diesen umständlichen Weg musst du bei Geschäften und Online-Verkäufen gehen wollen und er ist auch machbar. Fotos haben auch eine Lizenznummer oder ein Etikett. Fotos in Stockarchiven, also Bildbibliotheken, sind grundsätzlich mit einer Lizenznummer versehen, auf die es bei einer Überprüfung ankommt.
Stockarchive eignen sich hervorragend für Fotos zu repräsentativen Zwecken. Aber sei vorsichtig; hier muss die kommerzielle Nutzung und die redaktionelle Nutzung geprüft werden. Kommerziell bedeutet, wenn ich mit dem Foto Geld verdienen will, was auch passieren kann, wenn ein Stockfoto z.B. ein Herstellerlogo enthält. Die redaktionelle Nutzung wird oft in Blogs, Artikeln und Beschreibungen oder Dokumentationen verwendet. Überall dort, wo die Beschreibung durch Fotos offensichtlich dem Verkauf dient, aber keine Rolle spielt, sprechen wir von redaktioneller Nutzung.
Nicht zu vernachlässigen ist die Verwendung von Fotos in sozialen Medien. Hier sind Urheberrechtsverletzungen an der Tagesordnung, wenn Menschen fotografiert werden oder dort erscheinen, wo es nicht erwünscht ist. Dabei handelt es sich um das Persönlichkeitsrecht einer Person, was leicht zu verstehen ist. Alles verändert sich, wenn es Menschen irgendwie und irgendwann emotional verletzt oder sie um ihren Gewinn bringt, auf den sie ein Recht haben.
All das kann kompliziert sein, und deshalb gibt es Fotografen, die ihr persönlich urheberrechtlich geschütztes Material von Anfang an der breiten Masse zur Verfügung stellen. Wenn Menschen auf diesen Fotos zu sehen sind, müssen sie sich für den Verkauf der Fotos zur Verfügung gestellt haben. Bei solchen Fotolizenzen muss bei bezahlten Fotos davon ausgegangen werden, dass eine solche Zustimmung des Wiederverkäufers, z.B. des Stockfoto-Anbieters, vorliegt.
Es gibt auch die sogenannte Panoramafreiheit, Objekte zu fotografieren, weil sie Teil des öffentlichen Lebens sind. Das scheint zunächst einmal kein Problem zu sein. Aber was ist, wenn ich bekannte Objekte fotografiere, diese Fotos aber nicht ausschließlich für repräsentative Zwecke verwende, sondern sie verkaufen möchte. Eine Verletzung der Panoramafreiheit kann auch vorliegen, wenn ich zum Beispiel einen Turnschuh, den ich verkaufen möchte, unmissverständlich vor dem Eiffelturm in Paris platziere.
Oder wenn ich ein Foto mache, auf dem eine eindeutig identifizierbare Person hinter dem Turnschuh durchs Bild läuft, der zu Verkaufszwecken in einem Online-Shop erscheinen soll. In diesem Fall kann die Panoramafreiheit eingeschränkt sein und sollte vor der Verwendung von einem Fachanwalt für Urheberrecht geprüft werden. Übrigens kann auch das Fotografieren mit einer Drohne die Panoramafreiheit einschränken, was ebenfalls eine große Rolle spielt.
Der Grund dafür ist, dass die Panoramafreiheit nur aus der Perspektive des menschlichen Sichtfeldes bewertet wird. Eine Drohne mit einer maximalen Flughöhe von 120 Metern überschreitet das übliche menschliche Sichtfeld. Das wird verständlicher, wenn eine Drohne aufsteigt und die Dame des Hauses in einem Bikini mitten auf einem historisch bedeutsamen Vorplatz filmt, womit sie überhaupt nicht einverstanden ist.
Fotos auf ihre Verwendbarkeit zu prüfen, ist nicht unbedingt schwierig, wenn die Herkunft bekannt ist. Mit Stockarchiven kann ich Ärger mit der Lizenznummer und der Erlaubnis zur Nutzung in sozialen Medien vermeiden. Mit Stockarchiven, die Tausende von Bildern enthalten, ist die Nutzung sicher. Eigene Fotos zu erstellen, lohnt sich nur noch in bestimmten Fällen, z. B. in der Unternehmens- und Produktfotografie, überall dort, wo Stockfotos nicht sinnvoll sind.
Das Kopieren von Fotos ist zwar einfach und verlockend, lohnt sich aber nicht mehr, weil lizenzierte Fotos inzwischen erschwinglich sind und außerdem viel mehr Auswahl und sehr oft mehr Professionalität bieten. Das verringert die Chance auf Abmahnungserfolge für Abzocker und spielt eine große Rolle beim rechtsicheren Content Management im Webdesign und Verwendung in sozialen Medien.
Als Dienstleister können wir selbst ausreichend professionelle Fotos machen. Wir verwenden DSLR-Kameras oder spezielle Apps für ausreichend repräsentative Fotos. Mit der Bestellung von Fotos und dem Kauf übertragen wir automatisch das Nutzungsrecht an den Käufer. Darüber erhält er einen Kaufnachweis und darf diese Fotos zu seiner freien Verfügung nutzen. Natürlich verwenden wir auch Bestandsarchive, wenn der Kunde mit der Nutzung des ausgewählten Fotos einverstanden ist.
Hier hat der Kunde freie Wahl und entscheidet selbst, welches Foto er verwenden möchte. In diesen Fällen wird die Nutzung des Fotos mit der Lizenznummer und dem Namen des Kunden oder Kundenprojekts in das Stockarchiv eingetragen und schriftlich bestätigt. Solche Stockarchive gibt es in einer großen Vielfalt, wir verwenden gerne Envarto Elements, Code Canyon oder Clipdealer Lizensierung.